Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.verkuendung-niedersachsen.de veröffentlichte Website des Landes Niedersachsen.

Das Land Niedersachsen als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 26.10.2016 (ABl. EU v. 2.12.2016 Nr. L 327 S. 1) ist bemüht, die Website im Einklang mit den §§ 9a ff des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) in Verbindung mit der Niedersächsischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) zur Umsetzung der genannten EU-Richtlinie barrierefrei zugänglich zu machen.

Die konkreten Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 9a und 9e NBGG in Verbindung mit den §§ 1 und 3 NBITVO. Die einzuhaltenden Standards ergeben sich hierbei insbesondere aus § 3 NBITVO und aus den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG), Konformitätsstufe AA, die gemäß der Europäischen Norm (EN) 301 549 V 3.2.1 (2021-03) mindestens zu erreichen sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Eine Darstellung der in den zur Verfügung gestellten PDF-Dateien enthaltenen Inhalte in einfacher Sprache findet nicht statt.
  • Die Struktur der in den PDF-Dokumenten enthaltenen Tabellen wird nicht interpretiert.
  • Farben im Vorder- und Hintergrund haben teilweise kein ausreichendes Kontrastverhältnis.

Begründung

Die Eigenart der auf der Website veröffentlichten Inhalte – Zurverfügungstellung der amtlichen Fassungen des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes und des Niedersächsischen Ministerialblattes – bedingt Einschränkungen in Bezug auf die Erfüllung der vorgenannten gesetzlichen Voraussetzungen zur Barrierefreiheit.

Im Übrigen befindet sich das Land Niedersachsen in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess ihres Webauftritts bezüglich identifizierter Mängel und Defizite.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.11.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Niedersächsische Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Telefon: +49 511 120-0
E-Mail: poststelle@stk.niedersachsen.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de